Kosten


Preise für eine Ernährungsberatung
bzw. Ernährungstherapie
(60 Min.)
80,00 € *
- Ausführliches Anamnesegespräch
- Sichtung der ärztlichen Diagnose/Empfehlung
- Gründe für die Ernährungsumstellung
- Definition der persönlichen Ziele und Erwartungen
- Erfassung von Vorlieben, Abneigungen und anderen Besonderheiten
- Anleitung zur Führung eines 7‑tägigen Ernährungs- und Symptomprotokolls
(45 – 60 Min.)
60,00 – 80,00 € *
- Analyse und Bewertung Ihres aktuellen Ernährungszustands
- Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung mit passgenauer Unterstützung für Ihre Ernährungsprobleme
- Planung von Maßnahmen, um die Ziele der Ernährungsumstellung zu erreichen
- Optimierung und Unterstützung bei der Umstellung der Ernährungsweise
- Individuelle Rezeptvorschläge, die zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passen
- Praktische Hinweise zu Lebensmitteleinkauf und zur Zubereitung von Gerichten
* Man unterscheidet zwischen Ernährungstherapie (mit Erkrankung) und Ernährungsberatung (ohne Erkrankung).
Bei der Ernährungstherapie (mit medizinischer Indikation) ist die Beratungsleistung nach §4 Nr. 14a UStG mehrwertsteuerbefreit.
Bei der Ernährungsberatung (ohne medizinische Indikation) ist die Beratungsleistung mehrwertsteuerpflichtig, sodass eine Beratungseinheit 71,40 € bzw. 95,20 € (45 oder 60 Min.), inkl. 19 % Mwst., kostet.
Extraleistung:
BIA: Bioelektrische Impedanzanalyse
(Dauer 15 Min.)
2 × BIA-Messung inkl. Auswertungsgespräch
- Messung der Körperzusammensetzung inkl. Messprotokoll zur Mitnahme und Auswertungsgespräch bei jeder Messung, sowie Verlaufskontrolle bei zweiter Messung
- Zweite Messung nach ca. 4 Wochen oder am Ende der Therapie
41,00 € je Analyse (inkl. 19 % MwSt.)
6 × BIA-Messung inkl. Auswertungsgespräch
- Messung der Körperzusammensetzung inkl. Messprotokoll zur Mitnahme und Auswertungsgespräch bei jeder Messung, sowie Verlaufskontrolle ab zweiter Messung
- Messungen ca. alle 4 Wochen
35,00 € je Analyse (inkl. 19 % MwSt.)
Kostenzuschuss Ernährungstherapie (mit medizinischer Indikation)
Bei medizinischer Indikation und wenn Sie gesetzlich versichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten. Die Erstattung beträgt in der Regel zwischen 30 und 100 % für 5 bis 6 Beratungseinheiten.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse, wie hoch der Erstattungsbetrag in Ihrem Fall ist.
Auch wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie vorab bei Ihrer Kasse nach einer Bezuschussung fragen.
Ein kleines Rechenbeispiel:
- Eine Beratungseinheit kostet 80 €/h. Der Patient muss den gesamten Betrag für die Therapiesitzungen vorstrecken. Bei z. B. 5 Beratungseinheiten inkl. Erstgespräch à 60 Minuten muss er für 400 € in Vorkasse gehen.
- Einige Wochen nach der letzten Sitzung erhält er nach Einreichen der Rechnungen von seiner Kasse, z. B. der Techniker Krankenkasse, schließlich 165 € zurück. In diesem Fall beträgt der Eigenanteil 235 €.
Wichtig:
- Ernährungstherapie wird von den Krankenkassen nur bezuschusst, wenn sie von anerkannten und ausreichend qualifizierten Fachleuten, wie z. B. zertifizierten Diätassistenten, durchgeführt wird.
- Mit meiner Qualifikation erhalten Sie Ihren Zuschuss:
- Ich bin über den Verband Deutscher Diätassistenten/innen (VDD) zertifiziert und besitze ein aktuelles Fortbildungszertifikat. Dieses dient der Qualitätssicherung und ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
- Es bestätigt die kontinuierliche Fortbildung und stellt somit das Fundament für eine qualifizierte, professionelle und zeitgemäße Beratung dar.
Häufige Fragen
- Damit ich Ihren Termin anderen Patienten weitergeben kann, bitte ich Sie, wenn Sie verhindert sind, diesen bis max. 48 h vor Terminbeginn abzusagen. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten.
- Bei kurzfristigen Absagen (< 48 h vor Terminbeginn) muss ich 30 % der Kosten in Rechnung stellen, da ich in diesem kurzen Zeitfenster den Termin in der Regel leider nicht an andere Patienten vergeben kann.
- Sie sind erkrankt: Die Kosten für die vereinbarte Beratung müssen Sie ebenfalls nicht zahlen, auch wenn die Absage am gleichen Tag erfolgt. Hierfür habe ich Verständnis. Reichen Sie mir hierzu bitte die ärztliche Krankmeldung ein, damit ich Ihnen hierfür keine Kosten in Rechnung stelle.